Regelwerk der German Volunteers

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    Allgemeines Satzungsrecht

    §1 [Verhalten der Mitglieder]

    (1) Jedes Mitglied hat allen gegenüber einen freundlichen, höflichen Umgangston zu wählen. Ein gutes Verhalten wird vorausgesetzt.

    (2) Gleiches gilt für die offiziellen Spieleforen, sowie unser TGV Forum. Die Forenregeln sind zu beachten. Anweisungen der Moderatoren und Administratoren ist folge zu leisten

    (3) Trolling wird nicht toleriert. Trolling hat einen Ausschluss oder in schweren Fällen einen Bann als Folge.

    (4) Jedes Mitglied ist an diese Satzung gebunden, die er durch den Eintritt in eine teilnehmende Abteilung akzeptiert.


    §2 [Offiziere/Unteroffiziere]

    (1) Ein Offizier oder Unteroffizier ist eine Respektsperson. Ihnen ist unabhängig von ihrer Zugehörigkeit Respekt und Höflichkeit entgegen zu bringen.

    (2) Ein Offizier oder Unteroffizier ist eine Respektsperson. Damit sind diese gleichzeitig zu ordentlichem und vorbildhaften Verhalten gegenüber der gesamten Community verpflichtet.

    (3) Diskussionen und Kritik sind nicht vor der Mannschaft zu erörtern, sondern unter vier Augen.

    (4) Weisungen eines Offiziers oder Unteroffiziers sind folge zu leisten, unabhängig seiner Zugehörigkeit, da diese ebenfalls als Moderatoren tätig sind.

    (5) Diese Weisungen dürfen sich nur auf Das Forum, das Verhalten auf dem TeamSpeak oder auf das Spiel beziehen.

    §3 [Radikales Gedankengut]

    (1) Verfassungswidriges, rechtsradikales, antisemitisches, antidemokratisches, linksradikales, menschenverachtendes und/oder jedes andere radikale religiöse/ politische Gedankengut, Aussagen, Bilder, Aufnahmen etc. führen zu einem sofortigen Ausschluss der betreffenden Person(en).

    (2) Über einen Ausschluss hat allein der jeweilige Clan Leiter zu entscheiden. Die Mitglieder können ihn zu einer Untersuchung bitten, können aber kein Veto gegen seine Entscheidung erheben oder sonst wie Einfluss auf ihn oder die Entscheidung nehmen.

    (3) Diese Spielgemeinschaft bekennt sich zu den demokratischen Werten und den Menschenrechten. Radikales Gedankengut hat hier keinen Platz und ist nicht erwünscht. Hier ist nur Platz für Spielspaß, Freude, Kameradschaft und ernstgemeinten (politischen) Diskussionen im erlaubten Rahmen.


    §4 [Nationalsozialismus]

    (1) Nationalsozialistische Gedanken werden geächtet. Befürwortung, Leugnung oder wünschen von solchen Handlungen führen unausweichlich zum Bann aus der Community. Das verbreiten von Bildern und Videos oder das wählen von Nationalsozialisten als Namen haben die gleiche Wirkung.

    (2) Ein Bann aus der Community macht einen wiedereintritt in diese unmöglich, solange die Dauer des Banns noch nicht abgelaufen ist. Ein Bann kann in besonders schweren Fällen die Rückkehr für immer unmöglich machen.


    §5 [Rechtsbelehrung]

    (1) Handlungen die von §§3, 4 nicht erfasst werden aber nach deutschem Recht strafbar sind haben dieselbe folge (Ausschluss oder ban), insbesondere wenn sie verfassungswidrig sind.

    (2) Zur Erinnerung: Handlungen dieser Art stehen nach deutschem Recht unter Strafe und werden, unter anderem wegen Volksverhetzung, Strafrechtlich verfolgt.


    §6 [Bindung]

    (1) Jeder ist an diese Satzung gebunden, unabhängig von seinem Rang oder Zugehörigkeit.


    §7 [German Volunteers]

    (1) Die Gruppe trägt den Namen "The German Volunteers", kurz TGV.

    (2) Die German Volunteers sind eine Multigaming Community mit dem Schwerpunkt auf taktische, Clan basierende Spiele, mit militärischem Hintergrund.

    (3) Die Community besteht aus mehreren Einheiten. Diese arbeiten gleichberechtigt zusammen, um gemeinsam Spaß am Spielen haben zu können.

    (4) Die Einheiten stehen in keinster Weise in Konkurrenz, denn sie stehen gemeinsam und sollten sich stets gegenseitig unterstützen und helfen, des Weiteren darf keine "Stimmung" gegen andere Einheiten gemacht werden. Die TGV ist eine Einheit und nur geeint kann sie ihren Zweck erfüllen.

    (5) Eine Einheit ist dazu verpflichtet, sich aktiv am Leben und Austausch der Community zu beteiligen. Dies bedeutet im Detail, an Tätigkeiten außerhalb des Hauptspiels, mit anderen Mitgliedern der TGV Community teilzunehmen.

    (6) Eine Einheit hat ein Recht darauf, auf dem TeamSpeak der TGV Community durch einen eigenen Bereich mit einem eigenen Setup an Channels vertreten zu sein und hat die Pflicht ausschließlich diesen als Kommunikationsplattform zu nutzen.

    (6.1) Die TGV Community stellt eine Auswahl der wichtigsten Server Icons zur Verfügung. Sonderwünsche können nach Absprache mit den Administratoren, in begrenztem Maße gewährt werden.

    (6.2) Die gemeinsame Nutzung von Einheiten exklusiven Server Icons, ist nur nach Absprache mit den Eigentümern möglich.

    §8 [Rekrutierung]

    (1) Das Rekrutieren oder auch abwerben von Mitgliedern unter den Einheiten der Community, ist verboten.

    §9 [Aufnahme einer Einheit]

    (1) Eine Einheit muss zur Aufnahme in die TGV, folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Eine aktive Spielerschaft von 10 Personen vorweisen, welche ausnahmslos der deutschen Sprache mächtig sein müssen.

    Die Einheit sollte eine organisierte Spielweise und eine historisch angelehnte Struktur vorweisen.

    Die Einheit muss eine geschlossene Steamgruppe, einen Beitrag im offiziellen War of Rights Forum, sowie sie im Company Tool gegründet haben.

    (2) Für die Aufnahme einer Einheit kann ein entsprechender Antrag an den Kommandanten gestellt werden, welcher diesen dem Community Stab zur Ratifizierung vorlegt.

    (3) Die Ratifizierung erfolgt durch eine einfache Mehrheit im Community Stab.

    (4) Abgeschlossen wird die Aufnahme, indem die neue Einheit die Satzung vor dem versammelten Community Stab offiziell akzeptiert.

    (5) Nach der Aufnahme wird die Einheit durch den Kommandanten in die TGV Strukturen eingewiesen.


    §10 [Zielsetzung]

    (1) Die Community soll ein Anlaufpunkt für deutsche Spieler sein, die sich für taktisches, organisiertes Gameplay in und um den Amerikanischen Bürgerkrieg interessieren. Selbstverständlich sind alle hier willkommen und eingeladen, solange sie der deutschen Sprache mächtig sind und die Regeln der Community akzeptieren und achten.

    (2) Die Community hat sich zum Ziel gesetzt, eine große, gemeinsame und aktive Spielerbasis, Spiel übergreifend zu schaffen. Dazu vereint die Community eine Vielzahl von Spielen und Spielergruppen, um ihren Mitgliedern ein breites Angebot an Aktivitäten zu bieten.

    §11 [Öffentlichkeitsarbeit]

    (1) Der Kontakt zu Institutionen welche für Werbemaßnahmen eingesetzt werden können, darunter YouTuber, Journalisten etc., hat über die TGV abgewickelt zu werden. Individuelle Absprachen einzelner Einheiten ist untersagt.

    (2) Bei Werbemaßnahmen ist sicher zu stellen, dass jede Einheit der TGV möglichst gleichwertig, unter Berücksichtigung ihrer Stärken und Schwächen, präsentiert wird.

    Community Kongress Satzungsrecht

    §12 [Kongress]

    (1) Der Kongress ist eine Institution, die nur das Wohl der TGV kennt und stets zu diesem und in Ihren Gründungs Werten handelt.

    (2) Der Kongress besitzt ein Vetorecht gegen alle Beschlüsse des Community Stab und ist Zuständig bei vermuteten Satzungsbrüchen und Amtsenthebungen des Kommandanten.

    (3) Mitglieder des Kongresses müssen den Gründungsgedanken der Community verstehen und beherzigen, des Weiteren müssen sie dazu fähig sein, Objektiv zu handeln.

    (3.1) Im Kongress hat ihre Einheiten angehörigkeit keinerlei Bedeutung und darf keinen Einfluss auf die Entscheidungen nehmen.

    (4) Der Kongress besteht aus den Gründungsmitgliedern Maximus und Iron William, sowie Johnny und Winkler.

    (5) Neue Kongressmitglieder können durch eine einfache Mehrheit des Kongresses aufgenommen werden.

    (6) Aufnahme/Vertretung Bedingung ist, dass ein Kandidat mindestens ein Dienstjahr in der Community vorweisen kann, ein aktiver Spieler ist und mindestens den jeweiligen höchsten Unteroffiziersdienstgrad inne hat. Des Weiteren muss er das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.


    §13 [Sanktionen]

    (1) Sanktionen müssen Verhältnismäßig sein.

    (1.1) Im Zweifel entscheidet der Kongress über die Verhältnismäßigkeit.

    (2) Sanktionen können vom Kongress nach reichlicher Überlegung verhängt werden.

    (3) Sanktionen können sein: temporärer Ausschluss von TGV Events, Temporärer Teamspeak Verweis, Sperrung von Channeln im TS, temporärer Entzug des Stimmrechts im Community Stab.

    (4) Der Ausschluss aus der TGV muss durch den Kongress bestätigt werden.

    (5) Bei Zuwiderhandlung gegen die TGV Satzung können besagte Sanktionen verhängt werden.


    Community Stab Satzungsrecht

    §14 [Stab]

    (1) Der Stab ist eine Institution mit der primären Aufgabe die TGV-Community zu verwalten und zu leiten. Zu diesem Zweck besteht dieser aus dem gewählten Kommandanten, seinem Stellvertreter, dem Adjutanten, sowie den Leitern der Subcommunities.

    (2) Den Teileinheiten ist es erlaubt, im Falle der Abwesenheit ihres Kommandeurs, einen Stellvertreter im Offiziersrang zu bestimmen. Alternativ kann auch ein NCO im Rang eines First Sergeants entsand werden, dieser ist allerdings nicht stimmberechtigt.

    (3) Bei Abstimmungen sind, zzgl. des Kommandanten, die Kommandeure der Teileinheiten stimmberechtigt. Den Offizieren der Teileinheiten, ist die stille Teilnahme an den Stabsbesprechungen gestattet. Im Falle der Abwesenheit des Kommandeurs, ist ein Stellvertreter pro Einheit stimmberechtigt.

    (4) Der Stab ist die Vertretung der gesamten Community und entscheidet über ihre Ausrichtung.

    (5) Vom Major aufwärts entscheidet er über deren Beförderungen und über deren Einsatz.


    §15 [Kommandant]

    (1) Der Kommandant vertritt die TGV nach außen und ist Ansprechpartner für Außenstehende.

    (2) Der Kommandant darf einer Einheit angehören, ist aber zu stetiger Neutralität in seiner Funktion als Kommandant verpflichtet.

    (3) Der Kommandant wird vom Community Stab auf ein halbes Jahr gewählt.

    (3.1) Ein Kommandant, kann maximal einmal wiedergewählt werden. Danach muss er für eine Periode pausieren, bevor er erneut gewählt werden kann

    (4) Mitglieder des Stabes können ein Misstrauensvotum zur Amtsenthebung einleiten. Dessen Grundlage wird anschließend vom Kongress geprüft und falls berechtigte Gründe vorliegen, im Stab durch Abstimmung durchgeführt.

    (5) Der Kommandant ist stimmberechtigt.

    (6) Um seinen Verpflichtungen in der Community nachzukommen, muss der Kommandant Einblick in die Einheiten erhalten. Dies ist notwendig um Konflikte zu erkennen und die Stimmung in der Community zu erfassen.

    (7) Der Kommandant bindet ab Captain, diese in die Arbeit des Stabes ein und sorgt für eine ausgeglichene Aufgabenverteilung.

    §16 [Wahl des Kommandanten]

    (1) Ein Kandidat muss durch ein Mitglied des Stabes vorgeschlagen werden, dieser kann die Nominierung annehmen oder ablehnen.

    (2) Ein Kandidat muss mindestens ein Dienstjahr in der Community vorweisen, ein aktiver Spieler und Mitglied des Stabes oder des Kongresses sein. Des Weiteren muss er das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

    (3) Sollte der Kandidat eine Dienstzeit unter einem Jahr aber mindestens neun Monate vorweisen können, kann dieser trotzdem kandidieren, sollten drei viertel der Stimmen ihm dies gestatten.

    (4) Die Wahl ist allgemein, gleich, geheim, unmittelbar und frei.

    (5) Die Wahl erfolgt durch eine einfache Mehrheit.

    §17 [Stellvertreter]

    (1) Der Stellvertreter vertritt den Kommandanten bei Abwesenheit

    (2) Bei Abwesenheit des Vorgesetzten, darf er sich, nach Absprache mit dem Kommandanten, um laufende Projekte kümmern und kann ebenfalls die Arbeit an neuen beginnen lassen.

    (3) Der Stellvertreter darf nicht derselben Einheit angehören, wie der Kommandant. Er muss nicht Mitglied des Stabes sein, muss aber mindestens einen Offiziersrang vorweisen. Er ist wie der Kommandant zur Neutralität verpflichtet.

    (4) Der Stellvertreter wird durch den Kommandanten eingesetzt.

    (5) Die Dienstzeit des Stellvertreters läuft automatisch mit der Dienstzeit des Kommandanten ab.



    §18 [Position des Adjutanten]

    (1) Um als Adjutant gewählt zu werden, muss der Kandidat ein aktives Mitglied des Stabes sein. Dabei muss er gewillt sein, die damit verbunden Aufgaben als Adjutant des Stabes im vollem Umfang zu erfüllen.

    (2) Der Adjutant ist dazu verpflichtet die Stimmungen in der Community zu beobachten und die Themenvorschläge der einzelnen Einheiten zu sammeln und in einen Tagungsplan umzusetzen. Er ist für die Organisation der Stabsmeetings, inklusive der Terminfindung und Teilnehmerverwaltung, verantwortlich.

    (3) Der Adjutant wird von den Mitgliedern des Stabes, für die Dauer von einem halben Jahr, durch eine einfache Mehrheit, gewählt.

    §19 [Stabsmeeting]

    (1) Der Adjutant informiert die Stabsmitglieder über die Termine von Stabsmeetings und bereitet die Themenlisten vor. Ab der Bekanntgabe einer Sitzung, haben die Einheiten 2 Tage Zeit, zusätzliche Themen über den Adjutanten zu ergänzen. Ebenfalls sucht der Adjutant nach einem Termin, an dem ein beschlussfähiger Stab zustande kommt.

    (2) Stabsmeetings werden vom Adjutanten eine Woche, wenn möglich, im Voraus angekündigt. Teil der Ankündigung ist die Tagesordnung, damit die Mitglieder über die Themen und den Umfang des Meetings bescheid wissen.

    (3) Während des Meetings achtet er auf die Einhaltung der Tagesordnung/ Rede Reihenfolge und Wortwahl. Abstimmungen werden von ihm durchgeführt


    (4) Abstimmungen zu einem Thema laufen wie folgt: In einem ersten Meeting wird das Thema dem Stab im Detail vorgestellt und erste Gedanken können ausgetauscht werden, es wird noch nicht darüber abgestimmt.



    (4.1) In einem zweiten Meeting, kann erneut über Ergänzungen gesprochen werden, im Anschluss findet eine endgültige Abstimmung zu dem Thema statt.


    (4.2) Der ANSCHLUSStermin sollte nach Möglichkeit nach ungefähr einer Woche stattfinden.


    (4.3) Der Adjutant stellt die Beschlussfähigkeit des Stabes fest. Der Stab ist beschlussfähig, wenn ⅔ der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.


    (5) Kategorien von Themen:

    normale Themen: keine hohe Dringlichkeit

    wichtige Themen: hohe Dringlichkeit (Abstimmung am selben oder folgenden Tag notwendig)

    nicht öffentliche Themen: keine Gasthörer außer Stellvertreter vorgesehen.


    (5.1) bei der Erstellung der Tagesordnung sollte auf die Kategorie geachtet werden, damit wichtige Themen im Vordergrund stehen.


    (6) Kategorien können vom Themenersteller vorgeschlagen werden, dies muss vom Themenersteller begründet werden, falls es nicht in die normale Kategorie fällt


    (6.1) Über die tatsächliche Kategorie entscheidet der Kommandant


    §20 [Aufgaben und Tätigkeiten]

    (1) Sollte ein Problem innerhalb einer Einheit, oder zwischen zweien, die Community in irgendeiner Art belasten, kann der Kommandant zum Wohle der Community schlichtend tätig werden.Kommt es zu einem eingreifen muss, der Kommandant in die betreffenden internen Angelegenheiten mit einbezogen werden, um eine Lösung für alle zu finden.

    (2) Eine Partei die Probleme hat, kann den Kommandanten direkt damit beauftragen Hilfe zu leisten.

    (3) Ist die Einheit des Kommandanten betroffen, ist die Angelegenheit vom Stab zu regeln.

    (3.1) Der Stab dient dem allgemeinen Wohl der Community und darf niemals einer einzelnen Einheit den Vorzug geben.